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Diese Seite ist Teil des Locomore-Archivs, die Informationen sind teilweise veraltet.

Aktuelle Informationen finden sich hier: https://locomore.eu/en/fahrgastrechte/

Gelten im Locomore die europäischen Fahrgastrechte?

Selbstverständlich gelten im Locomore die europäischen Fahrgastrechte. Ab einer Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort gibt es eine Entschädigung von 25 % des Fahrkartenwerts (bei Hin-/Rückfahrkarten natürlich nur für die betroffene Richtung) und ab 120 Minuten Verspätung 50 %. Beträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.

Alternativ besteht bei zu erwartenden Verspätungen am Ankunftsort von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof die Möglichkeit auf einen anderen Zug umsteigen. In Zügen anderer Unternehmen muss allerdings zunächst eine Fahrkarte gelöst werden. Die Kosten für die Fahrkarte erstatten wir dann. Bitte dabei beachten, dass hier eine gesetzliche Schadensminderungspflicht besteht. Es muss eine möglichst günstige Fahrkarte gekauft werden. Das heißt unter anderem, die Fahrkarte sollte, wenn zeitlich möglich am Bahnhof, nicht im Zug, gekauft werden. Rabatte (z.B. bei vorhandener Bahncard) müssen in Anspruch genommen werden. Sollten Fahrkarten der 1. Klasse gekauft werden, werden nur die Kosten für ein 2. Klasse Ticket erstattet. Die Kosten für Reservierungen werden nicht übernommen.

Die Entschädigung kann in Form eines Gutscheins oder einer Auszahlung erfolgen.

Der Antrag kann formlos an fahrgastrechte@locomore.com geschickt werden.